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   VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891   

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VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891 (https://dejure.org/2015,21005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891 (https://dejure.org/2015,21005)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 (https://dejure.org/2015,21005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung (verneint); mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersdiskriminierung beim Ausschluss einer nachgeheirateten Beamtenwitwe vom Witwengeld

  • rewis.io

    Anspruch einer nachgeheirateten Witwe auf ungekürzten Unterhaltsbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung beim Ausschluss einer nachgeheirateten Beamtenwitwe vom Witwengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Es sei ein die Unterscheidung rechtfertigender Grund, ob die Versorgung einer Witwe von einem verstorbenen Beamten herrühre, den sie im aktiven Dienst oder erst geheiratet habe, als er bereits Altersruhegeld bezogen habe (so auch BVerfG, B.v. 1.3.2010 - 1 BvR 2584/06 - NVwZ-RR 2010, 505 m.w.N. zum Ausschluss einer sog. nachgeheirateten Witwe von der Witwenrente eines ärztlichen Versorgungswerks).

    Insbesondere hat sie nicht innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO substantiiert dargetan, warum die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nachgeheirateter Witwen vom Witwengeld nicht bereits höchstrichterlich geklärt ist durch den die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Bestimmungen bejahenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2000 - 2 B 6.00 - (Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1) und dessen Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - (BVerwGE 134, 99 Rn. 31 f.) sowie den hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 1909/09 - (nicht veröffentlicht) und dessen Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - (NVwZ-RR 2010, 505).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09

    Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Eine Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts, das nach seinen Ausführungen allenfalls von einer mittelbaren Altersdiskriminierung ausgeht (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 27.5.2009 - 8 CN 1.09 - BVerwGE 134, 99 Rn. 31 f. zu § 15 Satz 2 Nr. 3 der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern), findet nicht statt.

    Insbesondere hat sie nicht innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO substantiiert dargetan, warum die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nachgeheirateter Witwen vom Witwengeld nicht bereits höchstrichterlich geklärt ist durch den die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Bestimmungen bejahenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2000 - 2 B 6.00 - (Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1) und dessen Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - (BVerwGE 134, 99 Rn. 31 f.) sowie den hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 1909/09 - (nicht veröffentlicht) und dessen Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - (NVwZ-RR 2010, 505).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Insbesondere hat sie nicht innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO substantiiert dargetan, warum die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nachgeheirateter Witwen vom Witwengeld nicht bereits höchstrichterlich geklärt ist durch den die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Bestimmungen bejahenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2000 - 2 B 6.00 - (Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1) und dessen Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 CN 1.09 - (BVerwGE 134, 99 Rn. 31 f.) sowie den hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 1909/09 - (nicht veröffentlicht) und dessen Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 - (NVwZ-RR 2010, 505).
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023

    Asylverfahren; Verfolgungsgefahr für illegal ausgereiste Iraner bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 14 ZB 13.574

    Besoldung von bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt nämlich auch dann, wenn die aufgeworfene Frage zwar nicht ausdrücklich entschieden ist, bereits ergangene Entscheidungen aber ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der Frage geben (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2015 - 14 ZB 13.574 - juris Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16

    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten

    b) Soweit der Antragsteller gegen das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis eine Ungleichbehandlung älterer und jüngerer Ehepartner und damit sinngemäß einen Fall von Altersdiskriminierung geltend macht, genügt sein Vorbringung bereits nicht den Darlegungspflichten nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. dazu auch BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; vgl. im Übrigen zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Unterscheidungskriteriums des Zeitpunkts der Eheschließung auch entspr.

    BVerfG, Beschluss vom 1. März 2010 - 1 BvR 2584/06 -, NVwZ-RR 2010, 505 ff. m.w.N. sowie BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6, 11 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17

    Rechtsstreit um die Anrechnung einer Rente auf einen gewährten Unterhaltsbeitrag;

    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2020 - 3 K 11500/17

    Nachgeheiratete Witwe; Verfassungsmäßigkeit; Altersdiskriminierung; Europarecht;

    BVerwG, Urteil vom 3. März 2000 - 2 B 6/00 -, juris Rn. 4; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; VG München, Urteil vom 11. Mai 2017 - M 12 K 16.3064 -, juris Rn. 28; vgl. auch BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 -, juris Rn. 33 ff. (zu einer vergleichbaren Regelung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 2010 - 6 A 10320/10 -, juris Rn. 38 ff. (zu einer vergleichbaren Regelung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724

    Versäumung der Begründungsfrist

    Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr mit dem Sachvortrag der Klägerin auseinandergesetzt und anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 - juris) zutreffend dargelegt, weshalb der Klägerin gemäß Art. 113 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Nr. 2 BayBeamtVG kein Witwengeld, sondern lediglich ein Unterhaltsbeitrag i.S.d. Art. 38 BayBeamtVG zusteht, auf den eigenes Einkommen der Klägerin anzurechnen ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17

    Angemessene Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsbeitrag

    Ihr wiederholter Hinweis auf die höhere Lebenserwartung ist - wie dargelegt - nicht geeignet, den aufgezeigten sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zu widerlegen (vgl. im Übrigen auch Bay. VGH, Beschluss vom 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 -, juris Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.7.2016 - 2 A 10463/16 -, juris Rn. 5).
  • VG München, 11.05.2017 - M 12 K 16.3064

    Versorgung nachgeheirateter Witwe eines emeritierten Professors

    Auch aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ergibt sich kein Hinweis darauf, dass gegen die hier zur Anwendung gekommenen Rechtsvorschriften verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken bestehen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891 - juris).
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